Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mitgliedschaft in der Sportschule:

1. Die Sportschule behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Störungen des Unterrichts, Missbrauch, Verstöße gegen die Dojo-Etikette sowie Zahlungsverzögerungen von mehr als zwei Monaten.

2. Änderungen der Mitgliedsbeiträge werden mindestens zwei Monate vor Ablauf des Kalendervierteljahres durch Aushang im Trainingsraum angekündigt. Die geänderten Beitragssätze gelten ausschließlich für neue oder verlängerte Verträge.

3. Bei Nichtteilnahme am Training ist das Mitglied nicht berechtigt, den Monatsbeitrag herabzusetzen oder zurückzufordern.

4. Das Dojo bleibt während der gesamten Schulferien grundlegend geschlossen (Ausnahmen werden bekannt gegeben). An den Tagen 17.04. und 06.07. sowie an allgemeinen Feiertagen bleibt das Dojo ebenfalls geschlossen.

5. Das Mitglied verpflichtet sich, die Dojo-Regeln einzuhalten und den Anweisungen der Ausbilder Folge zu leisten.

6. Von Oktober bis Mai besteht für das Jiu-Jitsu-Training Gi-Pflicht. Ab Mai bis Ende September ist der Gi freiwillig, sofern ein T-Shirt des Dojos getragen wird.

7. Prüfungen finden alle 4 Monate statt. Bei Nichtteilnahme kann die Prüfung nicht wiederholt werden, es sei denn, es liegt ein Krankheitsnachweis vor.

8. Die Versicherung ist Sache des Schülers. Die Sportschule haftet nicht für verlorene oder abhandengekommene Gegenstände.

9. Die Rechte aus der Mitgliedschaft sind nicht übertragbar.

10. Bei Änderung der Rechtsform oder Verlegung der Sportschule innerhalb einer Gemeinde ist der Schüler nicht zur Kündigung berechtigt.

11. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam und bedürfen der Schriftform.

12. Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

13. Schüler der Sportschule erklären sich im Falle einer Mitgliedschaft damit einverstanden, dass Fotos von ihnen gemacht und veröffentlicht werden können. Die Bilder werden in keinem Fall mit den Namen der Schüler verwendet.

14. Der Schüler erklärt sich im Falle eines Vertragsabschlusses damit einverstanden, dass Fotos von ihm gemacht und auf den sozialen Medien oder der Website der Sportschule veröffentlicht werden können. Der Schüler nimmt zur Kenntnis, dass er für die Veröffentlichung kein Entgelt erhält. Die Zustimmung ist unbefristet und gilt auch für die Zeit nach der Veröffentlichung. Sie kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Die Sportschule behält sich die Beurteilung der Wichtigkeit des Grundes vor.

15. Der Verantwortliche der oben genannten Websites haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Verantwortlichen den Inhalt der genannten Websites für weitere Zwecke nutzen, insbesondere durch das Herunterladen oder Kopieren von Fotos.